1900 – Das Turmwächterhaus
1900 wurde das Turmwächterhaus gestiftet und gebaut.
Turmwächter waren ab 1906 Wilhelm Frielingsdorf und ab 1919 Friedrich Knothe. Wer der erste Turmwächter war und ob es später noch einen gab, wissen wir nicht. Hier der Vertragstext des Türmwächters Knothe:
Stadt Elberfeld
Zwischen der Stadt Elberfeld, vertreten durch den Beigeordneten H o l z , und dem Reviergärtner Herrn Friedrich K n o t h e hierselbst ist folgender Vertrag abgeschlossen worden:
§ 1
Der Reviergärtner Herr Friedrioh Knothe übernimmt vom 1. April 1919 ab die Stelle eines Turmwächters am Weyerbuschturm. Das Dienstverhältnis kann sowohl seitens der Stadt als auch seitens des Herrn Knoths mit jederzeitiger vierteljährlicher Kündigungsfrist, aufgelöst werden.
§ 2
Herr Knothe übernimmt mit dem in § 1 bezeichneten Amt der Stadt gegenüber folgende Pflichten:
- Er überwacht den Turm und die um den Turm herumliegenden Anlagen des ganzen Nützenbergs.
- Er hält Treppengänge , Fussböden, Fenster des Weyerbuschturmes, sowie die zum Turm gehörenden Ausenanlagen in sauberem Zuatande und stellt die hierfür benötigten Reinigungematerialien und Geräte.
- Er öffnet den Besuchern des Weyerbuschturmes während der Tagestunden unentgeltlich den Zugang zun Turm und der Plattform.
- Er hält Unbefugte, Betrunkene und Kinder ohne Begleitung erwachsener Personen vom Turmbesuch fern.
- Er verabreicht auf Verlangen Trinkwasser und gestattet in Ausnahmefallen die Benutzung seines Abortes.
Zu der Zeit seiner Abwesenheit vertritt Herrn Knothe seine Ehefrau in Erfüllung der unter Ziffer 1 bis 5 angeftührten Verpflichtungen, ihre Bereitwilligkeit hierzu bekundet sie durch Mitvollziehung des gegenwärtigen Vertrages.
§ 3
Herr Knothe erhält als Entgelt für die voraufgeführten Leistungen die Erdgeschoss – Räume des Turmwächterhauses nebst dem nach Osten gelegenen Kellerraum für die Dauer seines Dienstverhältnisses zur unentgeltlichen uneingeschränkten Benutzung als Wohnung. Die Räume sind unter Berücksichtigung einer durch ordnungsmäßen Gebrauoh entstehenenden Abnutzung in gutem Zustand zurückzuliefern.
Währernd der Dauer der Wohnzeit liegt die Instanthaltung des Hauses der Stadt ob. Die notwendigen Arbeiten werden nach Ermessen des städtischen Hochbauamtes auf Kosten der Stadt zur Ausführung gebracht.
Die Kosten der Schornstein – und Abortgrubenreinigung fallen Herrn Knothe zur Last.
§4
Die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit Herrn Knothe bezüglich der Turmwächtergeschäfte schliest die gleichzeitige Kündigung des Vertragsverhältnisses bezüglich der Wohnung in sich.
§5
Herr Knothe verpflichtet sieh, seinen Dienst pünktlich und gewissenhaft zur Zufriedenheit der Stadtverwaltung zu versehen und allen ihm von seinen Vorgesetzten gegebenen Weisungen auch über den Rahmen der Dienstvorschriften hinaus nachzukommen.
§6
Brand — und andere Schäden, welcheam Wärterhaus oder am Weyerbuschturm entstehen sollten, hat Herr Knothe dem städt. Hochbauamt innerhalb 24 Stunden anzuzeigen. Für die aus verspäteter Anzeige im Brandschadenfalle der Stadt Elberfeld erwachsenden Schaden haftet Herr Knothe.
§7
Die Stempelkosten dieses Vertrages trägt Herr Knothe.
Gegenwärtiger Vertrag ist gleichlautend dreifach ausgefertigt, nach Lesung und Genehmigung von den Vertragschliessenden unterschrieben und jedem derselben eine Ausfertigung ausgehändigt worden.Elberfeld, den 15. Februar 1919.
Der Oberbürgermeister
I.V.
Der Beigeordnete
[…] Gärtner- und Parkwächterhaus am Weyerbuschturm 1900, Nützenberg, Elberfeld […]